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Daher hat die Riester Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet
und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der
immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen.
Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der
Geschichte der Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen.
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Vorsorge
& Rente: Riester Rente
Die Riester-Rente ist eine staatliche Förderung
privater Rentenversicherungsverträge. Der Gesetzgeber will damit
erreichen, dass die private Altersvorsorge gestärkt und Altersarmut
vermindert wird.
Um die volle Förderung in Höhe von 154 Euro (Ledige) bzw. 308 Euro
(verheiratete Paare) pro Jahr zu erhalten, müssen 4 % des
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag
eingezahlt werden. Wird weniger, aber zumindest 60 Euro jährlich,
eingezahlt, gibt es eine anteilige Förderung. Alle Zulagen werden
nicht direkt ausgezahlt, sondern dem Vertrag gutgeschrieben.
Wer Kinder hat, bekommt eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 185
Euro pro Kind. Für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren wurden bzw.
werden, gibt es statt 185 Euro sogar 300 Euro. Berufseinsteiger werden
besonders gefördert. Sie erhalten im ersten Sparjahr eine
Extra-Zulage in Höhe von 200 Euro. Vorraussetzung ist, dass der
Sparer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Bei Tod des Vertragsinhabers müssen die Zulagen allerdings wieder zurückgezahlt
werden. Wenn der Ehepartner aber ebenfalls einen Rister-Vertrag hat,
kann sich dieser den Vertragswert samt Zulagen auf seinem Vertrag
gutschreiben lassen.
Die Auszahlung des abgesparten Kapitals ist nur als Rente möglich und
unterliegt vollständig der Steuerpflicht. Zu Rentenbeginn darf eine
30-prozentige Teilauszahlung erfolgen, ohne dass sich diese prämienschädlich
auswirkt.
Der Vorteil an der Riester-Rente ist, dass gerade Geringverdiener eine
hohe staatliche Förderung bekommen. Zudem kann das abgesparte Kapital
nicht verpfändet werden und es wird auch nicht auf Sozialleistungen
wie das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein Nachteil ist jedoch, dass
die Gewährung der staatlichen Zulagen an einen Wohnsitz in
Deutschland gebunden ist. Wer seinen Lebensabend im sonnigen Spanien
verbringen möchte, muss die staatlichen Zulagen komplett wieder zurückzahlen.
Wird der Vertrag gekündigt, verfällt der Anspruch auf die Zulagen
ebenfalls und sie werden vom Auszahlungsbetrag wieder abgezogen.
Je höher der Betrag ist, der monatlich für die Altersvorsorge zurückgelegt
werden kann, desto geringer ist entsprechend der Anteil der
staatlichen Förderung. Aufgrund der geringen Flexibilität der
Riester-Verträge und der vollen Steuerpflicht der späteren Rente
kann daher ein privater Rentenversicherungsvertrag ohne Riester-Förderung
vorteilhafter sein.
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