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Riester Rente Vergleich
 

 

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Die Riester Rente ist eine vom Staat geförderte Form der Altersvorsorge. Zur freiwilligen Altersvorsorge, über die sich jeder ernsthafte Gedanken machen muss, kommt eine Altersvorsorgezulage, die von Walter Riester ins Leben gerufen wurde. 

Daher hat die Riester Rente auch ihren Namen. Anfangs etwas argwöhnisch betrachtet und nur von wenigen genutzt, hat sich die Riester Rente als eine sinnvolle Anlagemöglichkeit erwiesen, der immer mehr Menschen mit offenen Ohren gegenüber stehen. Nicht zuletzt weil die gesetzliche Rente immer weiter schrumpft, sollte man die Riester Rente, die in der Geschichte der Sozialversicherungen einen ganz neuen Weg beschreitet, durchaus nutzen.

Vorsorge & Rente: Riester Rente

Die Riester-Rente ist eine staatliche Förderung privater Rentenversicherungsverträge. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass die private Altersvorsorge gestärkt und Altersarmut vermindert wird.

Um die volle Förderung in Höhe von 154 Euro (Ledige) bzw. 308 Euro (verheiratete Paare) pro Jahr zu erhalten, müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag eingezahlt werden. Wird weniger, aber zumindest 60 Euro jährlich, eingezahlt, gibt es eine anteilige Förderung. Alle Zulagen werden nicht direkt ausgezahlt, sondern dem Vertrag gutgeschrieben.

Wer Kinder hat, bekommt eine jährliche Kinderzulage in Höhe von 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die ab dem 1.1.2008 geboren wurden bzw. werden, gibt es statt 185 Euro sogar 300 Euro. Berufseinsteiger werden besonders gefördert. Sie erhalten im ersten Sparjahr eine Extra-Zulage in Höhe von 200 Euro. Vorraussetzung ist, dass der Sparer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Bei Tod des Vertragsinhabers müssen die Zulagen allerdings wieder zurückgezahlt werden. Wenn der Ehepartner aber ebenfalls einen Rister-Vertrag hat, kann sich dieser den Vertragswert samt Zulagen auf seinem Vertrag gutschreiben lassen.

Die Auszahlung des abgesparten Kapitals ist nur als Rente möglich und unterliegt vollständig der Steuerpflicht. Zu Rentenbeginn darf eine 30-prozentige Teilauszahlung erfolgen, ohne dass sich diese prämienschädlich auswirkt.

Der Vorteil an der Riester-Rente ist, dass gerade Geringverdiener eine hohe staatliche Förderung bekommen. Zudem kann das abgesparte Kapital nicht verpfändet werden und es wird auch nicht auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ein Nachteil ist jedoch, dass die Gewährung der staatlichen Zulagen an einen Wohnsitz in Deutschland gebunden ist. Wer seinen Lebensabend im sonnigen Spanien verbringen möchte, muss die staatlichen Zulagen komplett wieder zurückzahlen. Wird der Vertrag gekündigt, verfällt der Anspruch auf die Zulagen ebenfalls und sie werden vom Auszahlungsbetrag wieder abgezogen.

Je höher der Betrag ist, der monatlich für die Altersvorsorge zurückgelegt werden kann, desto geringer ist entsprechend der Anteil der staatlichen Förderung. Aufgrund der geringen Flexibilität der Riester-Verträge und der vollen Steuerpflicht der späteren Rente kann daher ein privater Rentenversicherungsvertrag ohne Riester-Förderung vorteilhafter sein.

 


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