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Rechts-Schutzversicherung Vergleich

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Eine Rechtsschutzversicherung deckt grundsätzlich das Kostenrisiko eines Rechtsstreites ab. Dabei werden verschiedene Kosten, zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Strafkautionen, Zeugengelder oder auch die Kosten des Gegners übernommen bis zu der im Versicherungsvertrag festgelegten Summe.


Versicherungen: Rechtschutz für Firmen und Firmenrechtsschutz

Unternehmer und Selbstständige müssen Tag für Tag Entscheidungen treffen, welche schnell in einem Rechtsstreit, mit beispielsweise Angestellten oder Kunden, enden können. Aus diesem Grund lohnt sich für Unternehmen eine so genannte Rechtsschutz-Versicherung.

Eine Rechtsschutzversicherung schützt Unternehmer und Selbstständige vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits. Zudem hilft eine Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung von Rechtsstreitigkeiten. Da Rechtsschutzversicherungen modular aufgebaut sind, muss man sich entscheiden, ob man sich für den gesamten Rechtsschutz mit allen Leistungsarten entscheidet oder ob man den Versicherungsschutz auf einige Bereiche des Lebens einschränkt. Die Versicherungsleistung beim Firmen-Rechtsschutz besteht aus vielen verschiedenen Teilbereichen wie beispielsweise einem Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz und der freien Anwaltswahl. Unter Schadensersatz-Rechtsschutz versteht man die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Die Verteidigung von fahrlässigen Straftaten ist durch den Straf-Rechtsschutz abgesichert und die Kündigung und Versetzung von Mitarbeitern ist mit dem Arbeits-Rechtsschutz abgedeckt. Bei Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, zum Beispiel nach einem Arbeitsunfall, hilft der Sozialgerichts-Rechtsschutz. Die genaue berufliche Tätigkeit muss zwingend im Versicherungsschein bezeichnet werden, da der Versicherungsschutz nur für diese Tätigkeit gilt. Mehrere voneinander getrennte Betriebe eines Unternehmens müssen jeweils gesondert versichert werden.

Vorsätzliche und rechtswidrige verursachte Versicherungsfälle, Enteignungsverfahren, Patent- oder Urheberrechtsverfahren, Zahlungen von Geldstrafen bei verlorenen gerichtlichen Auseinandersetzungen, sowie der Konkurs oder Vergleich des Versicherungsnehmers sind nicht im Versicherungsschutz enthalten und zählen zu den so genannten Risikoausschlüssen.

Der Beitrag für Rechtsschutz-Versicherungen für Firmen ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter der Firma, sowie der Lohn- und Gehaltssumme zum Hauptfälligkeitstermin. Da der Versicherungsbeitrag jährlich neu festgesetzt wird, muss der Versicherungsnehmer jedes Jahr einen Meldebogen ausfüllen.

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