|
Versicherungen:
Die Rechtsschutzversicherung
Bei einer Rechtschutzversicherung versichert man das Kostenrisiko bei
einem Rechtsstreit. Weiterhin ist es eine Individualversicherung.
Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den privaten Versicherungen.
Bereits im 19. Jahrhundert entstanden Interessenverbände, wie
Gewerkschaften. Mit ihnen gab es auch die ersten Vorläufer der
heutigen Rechtsschutzversicherungen. Da es seit 1952 den
Schadenersatzrechtsschutz gibt, hat seitdem die
Rechtsschutzversicherung enorm an Bedeutung gewonnen.
Bei der Rechtsschutzversicherung unterscheidet man zwei Leistungsumfänge.
Die erste Variante ist die ohne Deckungsbegrenzung. Bei der zweiten
Version gibt es eine vereinbarte Deckungssumme, die in der Regel bei
250.000 Euro liegt, da das meistens reicht, um zwei Instanzen zu
durchlaufen.
Bei einer Rechtschutzversicherung
werden die Anwaltskosten, die vom Gesetz vorgeschrieben sind, übernommen.
Gerichtskosten und die Kosten der Gegenpartei, sofern der Versicherte
diese übernehmen muss, werden ebenfalls gezahlt. Maximale
Strafkautionen von 50.000 Euro werden auch übernommen. Dagegen muss
der Versicherungsnehmer Bußgelder und Geldstrafen selber zahlen.
Im Regelfall werden Selbstbeteiligungsbeiträge gezahlt, die im
Normalfall bei 150 bis 250 Euro pro Rechtstreit liegen.
Ein wichtiger Vorteil der Rechtsschutzversicherung ist die europaweite
Gültigkeit. Außerdem kann man seine Rechtsschutzversicherung noch in
den Mittelmeerstaaten außerhalb Europas, auf den Kanaren sowie auf
den Azoren und in Madeira nutzen.
Grundvoraussetzung für eine Rechtsschutzversicherung ist immer das
Vorliegen eines Rechtsschutzfalls. Das bedeutet, dass die bloße
Rechtberatung nicht unter die Kosten der Rechtsschutzversicherung fällt.
Es gibt verschiedene Arten der Rechtsschutzversicherung.
Das Komplettpaket hilft einem bei allen
Arten von Rechtsstreitigkeiten.
Es gibt aber auch Versicherungsarten, die sich auf spezielle Bereiche
des Lebens spezialisieren, wie der Arbeitsrechtsschutz, der Grundstück
- Rechtsschutz oder auch der Verkehrs - Rechtsschutz.
|
|