| Versicherungen:
Grundbesitzerhaftpflicht
Eigentümer von Gebäuden und
Mehrfamilienhäusern, die über ein selbst bewohntes Einfamilienhaus
hinausgehen, sollten sich mit einer Grundbesitzerhaftpflicht vor
Haftpflichtansprüchen Dritter schützen.
In der Privathaftpflicht sind nur
Einfamilienhäuser, maximal mit einer Einlieger Wohnung
eingeschlossen.
Da jeder Eigentümer eines Grundstückes
für Schäden die anderen entstehen bis zur vollen Schadenshöhe
haftbar gemacht werden kann und die Verjährungsfrist 30 Jahre beträgt,
ist sie eigentlich ein muss für jeden Grundstückseigentümer.
Auch Eigentümergemeinschaften können
ihr Gemeinschaftseigentum nur über eine Grundbesitzerhaftpflicht vor
entsprechenden Haftpflichtschäden schützen. Der Versicherungsvertrag
muss immer auf das tatsächliche Flurstück, oder Gebäude lauten und
eine ausreichend hohe Versicherungssumme haben.
Im Schadensfall erfolgt die Regulierung
maximal bis zur Deckungssumme. Besonders bei Umbaumaßnahmen mit
Werterhöhung muss eine Vertragsanpassung erfolgen.
Befindet sich das Gebäude in der Bauphase, dann hilft die
Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung nicht. Sie gilt erst nach
Fertigstellung. In der Bauphase kann nur eine Bauherrenhaftpflicht schützen.
Die Beiträge und
Versicherungsbedingungen können bei gleichen Ausgangswerten zwischen
den einzelnen Anbietern unterschiedlich sein. Hier ist ein
entsprechender Vergleich ratsam, um einen kostengünstigen Versicherer
zu ermitteln. Doch nicht nur der günstige Beitrag ist gerade bei Gebäudeversicherungen
wichtig. Auch die schnelle und unbürokratische Schadensregulierung
des Versicherers sollte für die Auswahl mit ausschlaggebend sein.
Ein Versicherungsvergleich kann sehr
einfach und bequem im Internet erfolgen, indem die gewünschten Daten
in der Tabelle eingetragen werden. Die jeweiligen Anbieter sind sofort
aufgelistet.
Bei einer Grundbesitzerhaftpflicht mit
einer größeren Versicherungssumme, wie sie bei Mehrfamilienhäusern
oder großen Immobilien üblich ist, sollte mit mehreren günstigen
Versicherungen persönlich Kontakt aufgenommen werden. Sinnvoll kann
auch die Besichtigung mit einem Versicherungsvertreter sein.
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